Energieausweis · Verbrauchsausweis · Bedarfsausweis

Energieausweise für Wohngebäude

Wir erstellen Energieausweise für Ihr Wohngebäude.

Leistungen

Erstellung von Energieausweisen

Ob Vermietung oder Verkauf, als Eigentümer sind Sie dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, der dem jeweiligen Interessenten verrät, wie viel Energie das Gebäude verbraucht.

Diesen Ausweis gibt es in zwei Varianten: Den Verbrauchs– und den Bedarfsausweis.

Beide Arten des Energieausweises erstellen wir gerne für Sie.

Pottfeger Energieausweise

Für Wohngebäude gelten in Sachen Energieausweis folgende Regelungen:

  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis. Ob Hausbesitzer einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis in Auftrag geben, bleibt Ihnen überlassen.
  • Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit.
  • Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.

Wenn Sie wissen wollen, ob und welchen Energieausweis Sie benötigen, dann beraten wir Sie gern dazu.

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